FF Neudorf-Grosspesendorf
Zahlen und Fakten der FF Neudorf/Grosspesendorf:
2010 : 32 Alarmeinsätze mit 578 Mann/Stunden
: 209 Sonstige Tätigkeiten mit 4895 Mann/Stunden
2009 : 27 Alarmeinsätze mit 574 Mann/Stunden
: 207 Sonstige Tätigkeiten mit 4642 Mann/Stunden
2008 : 33 Alarmeinsätze mit 412 Mann/Stunden
: 215 Sonstige Tätigkeiten mit 5769 Mann/Stunden
2007 : 22 Alarmeinsätze mit 226 Mann/Stunden
: 221 Sonstige Tätigkeiten mit 5887 Mann/Stunden
2006 : 23 Alarmeinsätze mit 367 Mann/Stunden
: 200 Sonstige Tätigkeiten mit ca. 3500 Mann/Stunden
2005 : 19 Alarmeinsätze mit 337 Mann/Stunden
: 124 Sonstige Tätigkeiten mit 2228 Mann/Stunden
Aufgaben einer Feuerwehr
Die Aufgabe der Feuerwehr ist es dem einzelnen in Notfällen
Hilfe zu leisten, Menschleben und zu retten, Tiere und Sachgüter bergen und
vor schaden schützen, technische Hilfeleistung und Brände zu
bekämpfen. weitere Aufgaben sind: allgemeine Hilfeleistung, Hilfseinsatz -
Rettungsdienst, Umweltschutz und den Katastrophenschutz. Bekannt sind die
Aufgaben in den vier Worten
Retten, Löschen, Bergen und Schützen
Retten: Abwendung einer unmittelbaren Lebensgefahr von Menschen
– Lebensrettende Sofortmassnahmen. Befreiung aus Zwangslage wie,
Verkehrsunfälle- Brände
Löschen: Die älteste Aufgabe der Feuerwehr – mit
Hilfe technischer Feuerwehrausrüstung
Bergen: Bergen von Sachgütern und Tiere sowie
eingeschlossene Personen bei Verkehrsunfällen, Hochwasser etc.
Schützen: Stichwort „vorbeugenden Brandschutz“
- Brandsicherheitswachen bei
Grossveranstaltungen, Kontrolle von Löscheinrichtungen,..
Um Brände im Vorfeld zu vermeiden: Brandschutzerziehung in Schulen,
Erstellung von Alarmplänen, Schutzmassnahmen,..
Eindämmung chemischer, biologischer Gefahren.
Berufsfeuerwehr: ( gibt es in Österreich in 6
Landeshauptstädten: Wien, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg
)
Freiwillige Feuerwehr: ( in ganz Österreich ca. 300.000
freiwillige
Feuerwehrmänner und Frauen )
Betriebsfeuerwehr: ( wird in Grossunternehmen und besonders
gefährdeten Betrieben eingerichtet. Entsprechende Betriebe ohne
Betriebsfeuerwehr müssen zumindest einen Brandschutzbeauftragten haben der
sich um den inneren Brandschutz kümmert.